Leider grassiert "Corona". Alle Versteigerungen werden eingestellt. Dies ist ihre Chance!! Noch nie haben sie soviel Zeit gewonnen. Wie ein 6er im Lotto. Wegen der verjährten Grundschuldzinsen in der Grundschuldbestellungsurkunde des Notars können sie nun über eine Klage mit Prozesskostenhilfe - welche natürlich Zeit in Anspruch nimmt, die sie jetzt haben - die Einstellung für ca. 2 Jahre erreichen.
So gehts:
Sehen sie auf das Aktenzeichen der Versteigerung z.B. 3 K 25/18. Zählen sie 3 Jahre Verjährungszeit rückwärts: 2017,2016,2015 . Es sind alle Grundschuldzinsen verjährt die bis 2014 fällig geworden sind. Als Nächstes suchen sie ein Schreiben des Versteigerungsgerichts, in dem die Grundschuldbestellungsurkunde mit dem Aktenzeichen und dem Notar erwähnt ist. Sie nehmen die Grundschuldbestellungsurkunde des Notars zur Hand. Auf Seite 2 oder 3 der Notarurkunde ist festgelegt, ab wann die Grundschuldzinsen fällig sind. z.B.: "...die Grundschuld ist von heute ab (= Austellungsdatum der Urkunde z.B. 2003 ) mit 18 % v.H. zu verzinsen". Folge: Grundschuldzinsen von 2003 bis 2014 sind verjährt.
Jetzt können sie das anliegende PKH Formular ausfüllen und an uns übersenden. Wir brauchen dann nur noch eine Kopie der Grundschuldbestellungsurkunde und RA Schindler eine Vollmacht und innerhalb einem Tag wird die Klage mit Prozesskostenhilfe eingereicht. Ihr Risiko ist minimiert, weil zuerst das sog. Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren durchgeführt wird, in dem das Gericht die Erfolgsaussichten der Klage praktisch umsonst für sie prüft. Nur dann wenn das Gericht die Klage für begründet hält wird das eigentliche Klageverfahren durchgeführt. Wenn dies nicht der Fall ist, brauchen sie nicht zu klagen. Kosten entstehen von Seiten des Gerichts nicht. Ist doch eigentlich super.
Herr RA Schindler wird nicht ganz umsonst arbeiten, aber etwaiges Honorar ihrer Vermögenslage anpassen, Ratenzahlung vereinbaren usw. Und es ist darauf hinzuweisen, dass Sie eine Einstellung nur vor dem zuständigen Landgericht erreichen können. Deshalb bitte nicht die obige Argumentation vor dem Versteigerungsgericht vorbringen, denn da machen sie mehr kaputt als alles wert ist.
Beigefügt sind Erfolge bei Klagen: