Hier wird ihnen Schritt für Schritt in der Versteigerung gezeigt, wo Sie jeweils mit Anträgen ansetzen können. Hilfreich ist dazu auch das Buch von RA Schindler Trick-Kiste der Zwangsversteigerung.
1. Ihnen wird der Kredit gekündigt und die Grundschuldbestellungsurkunde des Notars zugestellt. Es muss untersuchtwerden ob die Kreditkündigung unzulässig war, oder ob in der Grundschuldbe-stellungsurkunde verjährte Zinsen enthalten sind - 3 Jahre zurück. In beiden Fällen wird eine Vollstreckung von vornherein unzulässig sein. Sie müssen eine Vollstreckungsgegenklage mit Einstellung der Versteigerung beantragen. Oft gewinnen sie dadurch 2 Jahre und mehr Zeit, die sie gut nützen können. Sie bekommen, da sie ja wegen der Versteigerung bedürftig sind, regelmässig Prozesskostenhilfe.
2. Der Anordnungsbeschluss der Versteigerung wird zugestellt. Sie haben die Möglichkeit einen Antrag mit 6-monatiger Einstellung nach § 30 a ZVG (mit 6 monatiger Verlängerungsoption) zu stellen. Gegen den § 30 a ZVG - Beschluss können sie Beschwerde einlegen. Zwischendurch können sie bei formellen Fehlern des Gerichts Erinnerung einlegen. Bei einer Ablehnung der Erinnerung haben sie wieder die Beschwerde.
2. Ihnen wird die Einsetzung eines Immobiliensachverständigen bekannt gegeben, der ihnen einen Begutachtungstermin für ihre Immobilie benennt. Falls ihnen der Termin nicht passt, beantragen sie bei Gericht eine Verschiebung. Wird der Gutachter pampig, lehnen sie ihn wegen Befangenheit ab. Gegen die Ablehnung Ihres Ablehnungsantrags haben sie die Möglichkeit der Beschwerde.
3. Ist das Verkehrswertgutachten vom Sachverständigen erstellt, bekommen sie es vorab für Einwendungen. Machen Sie Einwendungen. An dieser Stelle sollten Sie wenn möglich einen DEKRA-Sachverständigen zuziehen, der ein Gutachten seines Kollegen doch besser "zerlegen" kann. Gerne benennen wir Ihnen einen guten. Teilweise kann sich dadurch die Erstellung des Gutachtens für Monate verzögern. Irgendwann wird der Verkehrswert vom Gericht festgesetzt und sie erhalten den Verkehrswertbeschluss zugestellt. Dagegen können Sie natürlich wieder eine Beschwerde machen, die dann weiter zum zuständigen Landgericht zur Entscheidung geht. Bei formellen Fehlern des Gerichts können sie in jedem Stadium eine Erinnerung machen; bei Ablehnung derselben wieder Beschwerde. Ist das Verkehrswertgutachten irgendwann rechtskräftig, wird Versteigerungstermin bestimmt und Ihnen der Termin zugestellt. Stimmt etwas bei der Veröffentlichung nicht haben sie die Möglichkeit der Erinnerung; bei Ablehnung wieder Beschwerde.
4. Im Übrigen sei an dieser Stelle mitgeteilt, dass Sie den Rechtspfleger, falls er irgendwie voreingenommen ist, natürlich zu jeder Zeit und auch öfters ablehnen können. Der Rechtspfleger muss halt irgendwie offen zeigen, dass er z.B. auf seiten der Gläubiger steht. Manchmal gibt der Rechtspfleger zu erkennen, dass er ihre Anträge für reinen Mißbrauch und Verzögerungstaktik hält, was natürlich dann nicht richtig ist, wenn Sie die Ihnen zustehenden Rechte nutzen. Es muss allerdings schon etwas Handfestes sein, sonst können sie solche Anträge lassen.
5. Einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765 a ZPO können sie während eines laufenden Versteigerungsverfahrens vor dem Amtsgericht immer stellen. Häufigster Anwendungsfall ist, dass eine akute Suizidgefahr oder eine Gefahr für Leib und Leben durch ein ärztliches Attest - Hausarzt oder Facharzt -bescheinigt wird und daher die Zwangsversteigerung zeitweise nach § 765 a ZPO ausgesetzt werden muss. Der Antrag kann auch unmittelbar vor dem Zuschlags- oder Räumungstermin gestellt werden, so dass man mit dem Antrag nach § 765 a ZPO recht flexibel ist.
6. Irgendwann kommt es zum Termin. Sie sollten dann unsere Anträge nutzen, die dazu führen, dass im Termin jedenfalls der Zuschlag nicht erteilt wird. So gewinnen sie zusätzlich Zeit, die Sie mit uns nutzen können um eine Lösung zu finden. Ohne Zuschlag haben sie alle Möglichkeiten wie vor der Versteigerung. Rufen Sie uns an.
7. Sollte der Zuschlag erteilt worden sein, ist noch nicht alles verloren. Wir gewinnen sehr oft Zuschlagsbeschwerden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns-Rufen sie einfach an.
8. Sollten sie nach der Versteigerung von einer Räumung betroffen sein - Auch hier sind wir Spezialisten. Rufen Sie einfach an.